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Beschaffungs-Ausschreibung
Ausschreibungsprojekte für chemische Produkte (Natriumhypochlorit, Natriumhydroxid, Salzsäure) im Juni und Juli 2021
2021年10月28日 08:00
Name
Letztes Aktualisierungsdatum
Größe und Größe
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2023-11-17 11:26:55.486
18.5KB
1. Technische Anforderungen an die Beschaffung (Die wesentlichen Anforderungen und Bedingungen, von denen eine Abweichung nicht zulässig ist, werden in fettgedruckter, kursiver Schrift hervorgehoben.)
2. Der Gegenstand dieser Beschaffung umfasst die Lieferung, den Transport, die Montage, die Wartung, die Schulung des Personals sowie den Kundendienst.
3. Beschaffungsbudget dieses Projekts : Siebzigundneunzigtausend Yuan (¥790.000,00). Angebote, deren Endpreis über dem Beschaffungsbudget oder der Höchstgrenze liegen, werden als ungültig eingestuft. Die Höchstgrenze für dieses Projekt beträgt 90 % des Beschaffungsbudgets. Soweit nicht gesonderte Anforderungen bestehen, sind sämtliche im Rahmen dieser Ausschreibung beschafften Waren gemäß den vorgesehenen Standardfunktionen und -parametern zu liefern. Die gelieferten Produkte müssen neu, einwandfrei und original sein; der Hersteller hat eine entsprechende Produktgarantie auszustellen. Bei importierten Produkten sind die jeweiligen Nachweise vorzulegen; zudem müssen sie den geltenden nationalen Umweltschutz‑ sowie sonstigen Qualitätsstandards entsprechen.
4. Anforderungen an die Warenqualität
Entspricht den Anforderungen der „Hygienestandards für Trinkwasser“ (GB 5750‑2006). Die Verbrauchsmittel für die Online‑Messgeräte müssen mit den jeweiligen Geräten kompatibel sein; Standardproben und Verbrauchsmittel für die Online‑Messgeräte sind bedarfsgerecht zu liefern, wobei die Haltbarkeitsfristen einzuhalten sind. Alle Reagenzien sowie alle Standardproben müssen die Anforderungen der „Zweifach‑Zufalls‑Prüfung“ der Provinz Jiangsu sowie jene des Bewertungssystems zur Gewährleistung der Sicherheit der städtischen Wasserversorgung in der Provinz Jiangsu erfüllen. Sämtliche in den Tabellen 1‑3 und 1‑4 aufgeführten Standardproben sowie Umweltstandardproben müssen zudem die in den Anmerkungen genannten Normen einhalten.
Die Hersteller der bereitgestellten Standardlösungen müssen über ein Zertifikat zur Einstufung nationaler Standardsubstanzen sowie über ein Akkreditierungszertifikat als Hersteller von Standardsubstanzen bzw. Standardproben verfügen. Der Transport chemischer Reagenzien und Verbrauchsmaterialien muss den einschlägigen nationalen Gesetzen und Vorschriften sowie den branchenüblichen Normen entsprechen.
5. Anforderungen an den Kundendienst
(1) Ab dem Datum der erfolgreichen Abnahme gilt für das Gerät eine einjährige kostenlose Gewährleistung. Während der Gewährleistungsfrist übernimmt die Partei B die gesetzliche Dreijahres-Garantie; bei Störungen, die auf Konfigurations- oder Herstellungsfehler des Geräts zurückzuführen sind, verpflichtet sich die Partei B, innerhalb von 24 Stunden eine kostenfreie Reparatur oder einen kostenlosen Austausch vorzunehmen; sämtliche hierdurch entstehenden Kosten trägt die Partei B.
(2) Reaktionszeit des technischen Supports: Allgemeine Probleme werden innerhalb von 2 Stunden telefonisch bearbeitet; schwierige und kritische Probleme werden innerhalb von 2 Tagen vor Ort gelöst. Im Rahmen der Gewährleistungsfrist trägt die Partei B die entsprechenden Kosten; nach Ablauf der Gewährleistungsfrist erhebt die Partei B lediglich die tatsächlichen Kosten.
Abgesehen von den in diesem Dokument festgelegten Serviceanforderungen sind die vom Lieferanten zugesagten After‑Sales‑Leistungen detailliert zu beschreiben; zudem verpflichtet sich der Lieferant, dem Besteller kostenlos Wartungsarbeiten an den Geräten sowie Schulungen für das Bedienpersonal bereitzustellen. Die Reaktionszeit auf eine Reparaturanfrage beträgt die normale Fahrzeit zuzüglich drei Stunden.
6. Lieferzeit und -ort
(1) Zur Erleichterung der Produktionsplanung durch den Besteller sind die Liefertermine sämtlicher Waren nach Absprache festzulegen; gegebenenfalls ist eine gestaffelte Lieferung vorzusehen. Der Lieferant verpflichtet sich, angemessene Lieferfristen einzuhalten und jede Teilsendung innerhalb von zwei Tagen nach erfolgter beiderseitiger Bestätigung zu liefern. Bei Verzögerungen der Lieferung werden entsprechende finanzielle Sanktionen verhängt.
(2) Lieferort: Die Ware wird vom Lieferanten geliefert und an dem vom Besteller benannten Ort entladen; die mit der Ware zu liefernden Unterlagen (Konformitätsbescheinigung, Prüfberichte usw.) sind vollständig vorzulegen. Der Besteller veranlasst die Prüfung durch entsprechend befugte Stellen; bei nicht den Anforderungen entsprechenden Waren erfolgt zwingend eine Rücksendung; sämtliche hierdurch entstehenden Schäden trägt der Lieferant.
7. Zahlungsweise
Nach der Vor-Ort‑Erstprüfung und Einlagerung jeder gelieferten Charge wird das Gesamthonorar nach Ablauf einer zehntägigen Nutzungsdauer ohne Feststellung von Qualitätsmängeln in einer einzigen Zahlung fällig.