Qualitätsgarantie

Es wurden sämtliche Management- und Produktionsprozesse standardisiert, wodurch die First‑Pass‑Qualitätsrate gesichert und die Kundenzufriedenheit erhöht wurde.

Qualitätsgarantie


Nachverkaufs‑Service‑Versprechen
(1) Gemäß dem Vertrag werden Nutzerprofile angelegt, Benutzerfeedback wird zeitnah bearbeitet und den Nutzern gemachten Zusagen wird nachgekommen.
(2) Es werden unregelmäßige Besuche bei Kunden durchgeführt, um deren Meinungen zu den Produktqualitäten und Dienstleistungen unseres Unternehmens umfassend einzuholen. Bei den meisten Kunden erfolgt die Einholung von Rückmeldungen schriftlich oder telefonisch; entsprechende Anfragen sind zu dokumentieren.
(3) Einführung eines 24‑Stunden‑Notfall‑Reaktionsdienstes sowie Bereitstellung von technischer Schulung.
(4) Bei Auftreten von Qualitätsmängeln entsendet das Unternehmen technisches Personal an den Einsatzort des Produkts, um das Qualitätsproblem zu beheben und entsprechende Ermittlungsprotokolle zu führen. Je nach Art des Produkts werden gegebenenfalls Nachbesserungen vorgenommen, Entschädigungen gezahlt oder Umtauschleistungen erbracht; erforderlichenfalls wird eine Managementbewertung durchgeführt.
Zusicherung technischer Schutzmaßnahmen
(1) Das Unternehmen verpflichtet sich, die Ausrüstung gemäß den Vertragsbestimmungen zu liefern und entsprechende Unterlagen, Zeichnungen sowie die erforderlichen Werkzeuge vorzulegen.
(2) Wir bieten dem Nutzer eine kostenfreie Schulung für dessen technisches Personal an; die Teilnehmenden sollten über grundlegende mechanische Kenntnisse verfügen. Die Schulung findet vor Ort am Einsatzort der Systemanlage statt; zudem können Zeitpunkt und Ort der Schulung gemäß den konkreten Anforderungen des Kunden (gemäß den Vertragsbestimmungen) festgelegt werden.
(3) Nach entsprechender Schulung sind die technischen Mitarbeiter des Kunden in der Lage, gängige Störungen zu beheben. Bei Störungen, die der Kunde nicht selbst beheben kann, ist unser Unternehmen unverzüglich zu informieren; das Unternehmen entsendet hierzu entsprechendes Fachpersonal zur Fehlerbehebung.
Zubehör-Wartungsversprechen
Unser Unternehmen hält an seiner Grundsatzrichtlinie der Zuverlässigkeit fest und erfüllt die vertraglichen Verpflichtungen strikt; die Lieferung erfolgt gemäß den im Vertrag festgelegten Orten, Fristen, Spezifikationen und Mengen. Sollte sich aufgrund unserer Versand‑ oder Qualitätsmängel eine Verzögerung der Bauzeit ergeben, übernimmt unser Unternehmen sämtliche damit verbundenen wirtschaftlichen Schäden. Für Schadensfälle, die nicht auf Produktqualitätsmängel zurückzuführen sind, stellen wir ebenfalls uneingeschränkt Ersatzteile und Zubehör bereit und beteiligen uns an der Reparatur; hierbei werden lediglich die reinen Kosten in Rechnung gestellt.